Leitern Prüfung DGUV 208-016 | Augsburg & Großaitingen

Prüfung von Leitern & Tritten nach BetrSichV & DGUV Information 208-016 – Jährliche Sicherheitstechnische Prüfung

Ihr Experte für die Prüfung von Leitern & Tritten in Großaitingen, Augsburg & Umgebung.

Die regelmäßige Prüfung und fachliche Inspektion von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten aus Holz, Aluminium und Kunststoff ist ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie dient dem Schutz vor Sturzunfällen, der Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden und ist gesetzlich zwingend vorgeschrieben.

  • [✓] Maximale Flexibilität: Fachgerechte Prüfung vor Ort im laufenden Betrieb oder zu Wunschzeiten ohne Arbeitsunterbrechung.
  • [✓] Voller Haftungsschutz: Rechtskonformes, lückenloses Prüfprotokoll und Prüfplaketten nach BetrSichV und DGUV Information 208-016 für Berufsgenossenschaft, Behörden und Versicherung.
  • [✓] Regionale Nähe: Schnelle Anfahrt und persönliche Betreuung im 30-km-Umkreis.

Oder direkt kontaktieren: 📞 0176 / 72026821 | ✉️ info@ts-pruefservice.de

🔍 Was sind Leitern und Tritte nach DGUV Information 208-016?

Leitern und Tritte im Sinne der DGUV Information 208-016 (bisher BGI 694) sind mobile Aufstiege, die je nach Bauart und Material für unterschiedliche Arbeiten eingesetzt werden. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben müssen folgende Aufstiegshilfen sicher aufbewahrt und regelmäßig geprüft werden, z. B.:

  • Anlege- und Schiebeleitern: Zur Überbrückung größerer Höhen an festen Wänden.
  • Stehleitern (beidseitig / einseitig begehbar): Freistehende Aufstiege für flexible Arbeiten im Raum.
  • Mehrzweck- und Gelenkleitern: Vielseitig einsetzbare Leitern für wechselnde Anforderungen.
  • Tritte und Podestleitern: Für standsicheres Arbeiten in geringen Höhen mit Plattform.
  • Fahrbare Gerüste und Arbeitsbühnen: Für länger andauernde Tätigkeiten in der Höhe.

⚠️ Warum ist die Prüfung wichtig?

  • Vermeidung von Absturzunfällen: Gewährleistung, dass Holme, Sprossen und Gelenke stabil sind und Belastungen standhalten.
  • Schutz der Mitarbeiter: Funktionierende Spreizsicherungen und rutschfeste Füße verhindern gefährliche Stürze im Arbeitsalltag.
  • Erfüllung gesetzlicher Pflichten: Der Gesetzgeber fordert eine regelmäßige Überprüfung durch eine sachkundige, befähigte Person.
  • Minimierung von Haftungsrisiken: Im Schadensfall verlangen Berufsgenossenschaften und Versicherungen den lückenlosen Nachweis der jährlichen Prüfungen.

✔️ Was wird geprüft?

Die gesetzlich geforderte Prüfung der Leitern und Tritte erfolgt durch eine sachkundige Person anhand definierter Kriterien:

  • Sichtprüfung auf äußere Schäden: Kontrolle von Holmen, Sprossen, Stufen und Plattformen auf Verformung, Risse oder Verschleiß.
  • Prüfung der Verbindungselemente: Zustand von Scharnieren, Gelenken, Nieten und Verschraubungen.
  • Funktion der Sicherheitseinrichtungen: Überprüfung von Spreizsicherungen (Ketten/Gurte), Einrastmechanismen und Transportsicherungen.
  • Prüfung der Standsicherheit: Kontrolle der Leiternfüße und Rutschhemmung auf festen Sitz und Abnutzung.
  • Rechtssichere Dokumentation: Erstellung von Prüfprotokollen und Vergabe der Prüfplaketten.

📅 Prüffristen (Richtwerte)

Die Intervalle für die Überwachung von Leitern und Tritten richten sich nach dem Gefährdungspotenzial:

  • Wöchentliche Sichtprüfung: Regelmäßige Sicht- und Funktionskontrolle durch den jeweiligen Mitarbeiter direkt vor Ort.
  • 12-Monat-Turnus (Jährlich): Die vorgeschriebene, wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfung durch eine qualifizierte, zur Prüfung befähigte Person.
  • Anlassbezogene Prüfung: Sofortige Überprüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen, harten Stößen oder erfolgten Reparaturen.

📋 Zusätzliche Grundlagen

Die Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung ergibt sich aus dem Arbeitsschutz-, Betriebssicherheits- und Berufsgenossenschaftsrecht:

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
    • § 14 BetrSichV / Verpflichtung zur Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel und Prüfung durch befähigte Personen.
  • DGUV Information 208-016 (bisher BGI 694):
    • Handlungsanleitung für den Umgang mit und die Prüfung von Leitern und Tritten.
  • Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 2121):
    • Gefährdung von Personen durch Absturz – Bereitstellung und Benutzung von Leitern.

🤝 Ihr Experte für die Leiterprüfung in Großaitingen, Augsburg & Umgebung

Viele Betriebe unterschätzen das Risiko mangelhafter oder nicht geprüfter Aufstiegshilfen. Als Ihr regionaler, sachkundiger Partner übernehmen wir die fachgerechte Prüfung Ihrer Leitern direkt bei Ihnen vor Ort.

Unser Service für Sie:

  • Fachkundige Ausführung: Technische Überprüfung durch eine nach BetrSichV qualifizierte, befähigte Person.
  • Gerichtsfeste Dokumentation: Erstellung rechtssicherer Prüfprotokolle und Vergabe der Prüfplaketten für Ihre Unterlagen.
  • Nachhaltige Termintreue: Wir verwalten Ihre Prüffristen und erinnern Sie rechtzeitig an die nächste fällige Prüfung.

Oder direkt kontaktieren: 📞 0176 / 72026821 | ✉️ info@ts-pruefservice.de

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