Gefahrstoffschrank & Umweltschrank Prüfung | Augsburg

Prüfung von Gefahrstoffschränken & Umweltschränken nach BetrSichV & TRGS 510 – Jährliche Sicherheitstechnische Prüfung

Ihr Experte für die Prüfung von Sicherheitsschränken in Großaitingen, Augsburg & Umgebung.

Die regelmäßige Prüfung von Gefahrstoff- und Sicherheitsschränken ist ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie dient der Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden, dem Schutz vor Brand- oder Explosionsgefahren und ist gesetzlich vorgeschrieben. 

  • [✓] Maximale Flexibilität: Prüfung im laufenden Betrieb oder zu Wunschzeiten ohne Arbeitsunterbrechung.
  • [✓] Voller Haftungsschutz: Rechtskonformes, lückenloses Prüfprotokoll nach DIN EN 14470 für Berufsgenossenschaft und Versicherung.
  • [✓] Regionale Nähe: Schnelle Anfahrt und persönliche Betreuung im 30-km-Umkreis

Oder direkt kontaktieren: 📞 0176 / 72026821 | ✉️ info@ts-pruefservice.de

🔍 Was sind Gefahrstoff- und Umweltschränke nach TRGS 510?

Sicherheitsschränke im Sinne der TRGS 510 und der DIN EN 14470 sind feuerwiderstandsfähige Lagerschränke, die das unkontrollierte Austreten von Dämpfen verhindern. Umweltschränke sichern zudem den Schutz vor wassergefährdenden Stoffen. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben müssen gelagerte Gefahrstoffe sicher unter Verschluss gehalten werden, z. B. in:

  • Sicherheitsschränken für brennbare Flüssigkeiten (nach DIN EN 14470-1) zur sicheren Lagerung von Lösemitteln, Lacken und Ölen.
  • Gasflaschenschränken (nach DIN EN 14470-2) zur sicheren Aufstellung von Druckgasflaschen in Innenräumen.
  • Säure- und Laugenschränken aus korrosionsbeständigen Kunststoffen oder speziellen Beschichtungen.
  • Umweltschränken & Chemikalienschränken (aus einwandigem Stahlblech ohne Brandschutz) zur sicheren Lagerung von wassergefährdenden Stoffen, Pestiziden und Reinigern.
  • Chemikalien- und Giftschränken zur Lagerung von nicht brennbaren, toxischen Stoffen und Kleingebinden.

⚠️ Warum ist die Prüfung wichtig?

  • Vermeidung von Brandkatastrophen: Gewährleistung, dass die Brandschutzdichtungen und die automatische Türschließung im Ernstfall fehlerfrei funktionieren.
  • Schutz der Mitarbeiter: Funktionsfähige Zu- und Abluftsysteme verhindern, dass giftige oder explosive Dämpfe in die Raumluft der Werkstatt oder des Labors gelangen.
  • Vermeidung von Umweltschäden: Intakte Auffangwannen in Umwelt- und Chemikalienschränken verhindern das Versickern von Flüssigkeiten im Boden.
  • Erfüllung gesetzlicher Pflichten: Der Gesetzgeber fordert eine regelmäßige Überprüfung durch eine sachkundige, befähigte Person.
  • Minimierung von Haftungsrisiken: Im Schadensfall verlangen Sachversicherer und Berufsgenossenschaften den lückenlosen Nachweis der jährlichen Prüfungen.

✔️ Was wird geprüft?

Die gesetzlich geforderte Prüfung der Schränke erfolgt durch eine sachkundige Person anhand klar definierter Kriterien:

  • Sichtprüfung auf äußere Schäden: Kontrolle des Korpus, der Scharniere, der integrierten Auffangwannen und der ordnungsgemäßen Kennzeichnung.
  • Prüfung der Brandschutzkomponenten: Zustand der Brandschutzdichtungen (Quellstoffe) und der Schmelzlote für die automatische Türschließung im Brandfall (nur bei Gefahrstoffschränken).
  • Funktion der Türen & Verriegelungen: Überprüfung der Leichtgängigkeit, der Türfeststellanlage und des Schließmechanismus.
  • Prüfung der Lüftung & Abluft: Messung und visuelle Kontrolle der technischen Entlüftung zur Vermeidung explosionsfähiger Atmospheres.
  • Rechtssichere Dokumentation: Erstellung von Prüfprotokollen und Vergabe der Prüfplaketten.

📅 Prüffristen (Richtwerte)

Die Intervalle für die Überwachung von Sicherheits- und Umweltschränken richten sich nach dem Gefährdungspotenzial:

  • Wöchentliche Sichtprüfung: Eigenständige Kurz- und Sichtkontrolle durch geschulte Mitarbeiter im Betrieb (z. B. auf blockierte Türen).
  • 12-Monat-Turnus (Jährlich): Die vorgeschriebene, wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfung durch eine qualifizierte, zur Prüfung befähigte Person.
  • Anlassbezogene Prüfung: Sofortige Überprüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen, mechanischen Beschädigungen oder erfolgten Reparaturen.

⚖️ Zusätzliche Grundlagen

Die Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung ergibt sich aus dem Arbeitsschutz-, Gefahrstoff- und Umweltrecht:

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
    • § 3 & § 14 BetrSichV / Verpflichtung zur Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel und Prüfung durch befähigte Personen.
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV):
    • § 53 ArbStättV / § 39 UVV / Regelmäßige Wartung und Prüfung von Sicherheitseinrichtungen.
  • Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 510):
    • TRGS 510 & DIN EN 14470 / Vorschriften zur Lagerung und Gewährleistung der technischen Lüftung von Schränken.
  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG):
    • Vorgaben zum Schutz vor dem Auslaufen wassergefährdender Stoffe (besonders relevant für Umweltschränke).

🤝 Ihr Experte für die Gefahrstoffschrank- & Umweltschrank-Prüfung in Großaitingen, Augsburg & Umgebung

Viele Betriebe unterschätzen das Risiko mangelhafter oder ungeprüfter Lagerschränke. Als Ihr regionaler, sachkundiger Partner übernehme ich die fachgerechte, jährliche Prüfung Ihrer Schränke direkt bei Ihnen vor Ort.

Unser Service für Sie:

  • Fachkundige Ausführung: Technische Überprüfung durch eine nach BetrSichV qualifizierte, befähigte Person.
  • Gerichtsfeine Dokumentation: Erstellung rechtssicherer Prüfprotokolle und Vergabe der Prüfplaketten für Ihre Unterlagen.
  • Nachhaltige Terminerinnerung: Wir verwalten Ihre Prüffristen und erinnern Sie rechtzeitig an die nächste fällige Prüfung.

Oder direkt kontaktieren: 📞 0176 / 72026821 | ✉️ info@ts-pruefservice.de

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