Regalprüfung nach DIN EN 15635 – DGUV Regel 108-007
Ihr Patner für Regalsicherheit & Inspektionen in Großaitingen, Augsburg & Umgebung.
Die regelmäßige Prüfung von Regalanlagen ist ein zentraler Bestandteil der Betriebssicherheit. Sie dient dem Schutz Ihrer Mitarbeitenden, dem Schutz Ihrer Sachwerte und ist gesetzlich vorgeschrieben.
🔍 Was sind prüfpflichtige Regalanlagen?
Ortsfeste Regalanlagen aus Stahl gelten als Arbeitsmittel und müssen regelmäßig kontrolliert werden. Dazu gehören z. B.:
- Fachbodenregale
- Palettenregale
- Kragarmregale
- Einfahr- und Durchlaufregale
- Mehrgeschossanlagen
- Hochregallager (auch durch RGBs oder RFZs betrieben)
⚠️ Warum ist die Prüfung wichtig?
- Vermeidung von Unfällen durch Einsturz oder herabfallende Lasten
- Sicherstellung der Standsicherheit (auch nach kleineren Anstößen durch Stapler)
- Erfüllung gesetzlicher Pflichten gegenüber der Berufsgenossenschaft
- Vermeidung von Haftungsrisiken für die Geschäftsführung
✔️ Was wird geprüft?
Die Inspektion erfolgt bei laufendem Betrieb in drei wesentlichen Schritten:
1. Sichtprüfung
- Kontrolle auf Deformationen an Stützen, Streben und Trägern.
- Prüfung der Bodenverankerungen und Sicherungsstifte.
2. Abgleich der Belastungswerte
- Kontrolle der Belastungsschilder auf Vorhandensein und Richtigkeit.
- Abgleich der tatsächlichen Beladung mit den zulässigen Werten.
3. Einstufung & Dokumentation
- Bewertung von Schäden nach dem Ampelsystem (Grüne, Orange, Rote Gefahrenstufe).
- Erstellung eines rechtssicheren Inspektionsprotokolls.
📅 Prüffristen
Die Prüffristen richten sich nach der Art der Regalanlage, der Nutzungshäufigkeit und der Gefährdungsbeurteilung. Gemäß DIN EN 15635 gelten folgende Intervalle:
- Wöchentliche Sichtkontrolle: Durchführung durch eine eingewiesene Person des Betriebs.
- Expertenprüfung (Inspektion): Alle 12 Monate durch eine fachkundige Person (Regalprüfer).
- Nach Änderungen/Schäden: Sofortige Prüfung bei wesentlichen Änderungen oder nach Unfällen.
⚖️ Gesetzliche Grundlagen
Die Pflicht zur Prüfung ergibt sich aus verschiedenen Rechtsquellen und Normen:
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Grundlegende Pflicht zur Prüfung von Arbeitsmitteln.
- DIN EN 15635: Die maßgebliche europäische Norm für Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen.
- DGUV Regel 108-007: (ehem. BGR 234) Regeln der Berufsgenossenschaft für Lagereinrichtungen und -geräte.
- TRBS 1203: Anforderungen an die befähigte Person zur Prüfung.
🏗️ Persönlicher Prüfservice für das Augsburger Land
Als inhabergeführter Fachbetrieb aus Großaitingen stehen wir für kurze Wege und maximale Zuverlässigkeit. Wir unterstützen Unternehmen in Bobingen, Schwabmünchen, Königsbrunn und der gesamten Region dabei, ihre Regalanlagen rechtssicher nach DIN EN 15635 zu prüfen.
Unser Service-Versprechen für Ihre Sicherheit:
- Fachkundige Ausführung: Durchführung der Inspektion ausschließlich durch zertifizierte Regalprüfer.
- Rechtssichere Dokumentation: Sie erhalten ein lückenloses Protokoll inklusive Schadensliste für Ihre Unterlagen.
- Sichtbare Sicherheit: Direkte Kennzeichnung der Regale mit hochwertigen Prüfplaketten.
- Automatischer Termin-Service: Wir behalten Ihre Intervalle im Blick und erinnern Sie rechtzeitig an die nächste Prüfung.
