Anlagenprüfung nach VDE 0100-105 - DGUV V3
Die regelmäßige Prüfung von ortsfesten elektrischen Anlagen ist ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie dient der Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden, dem Schutz Ihrer Sachwerte – und ist gesetzlich vorgeschrieben.
🔍 Was sind ortsfeste elektrische Anlagen?
Ortsfeste elektrische Anlagen sind fest installierte elektrische Einrichtungen, die nicht ohne Weiteres bewegt werden können, z. B.:
- Verteilerkästen und Schaltschränke
- Steckdosen und fest verlegte Leitungen
- Beleuchtungsanlagen
- Wallboxen und Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
⚠️ Warum ist die Prüfung wichtig?
- Vermeidung von Stromunfällen und Brandgefahren
- Sicherstellung der Betriebssicherheit
- Erfüllung gesetzlicher Pflichten
- Minimierung von Haftungsrisiken
🧪 Was wird geprüft?
Die Prüfung erfolgt in mehreren Schritten:
Sichtprüfung
Kontrolle auf äußere Schäden, z. B. Gehäuse, Leitungen, Befestigungen.
Messungen
- Isolationswiderstand
- Schleifenimpedanz
- Auslösen von Schutzorganen (FI/RCD, Sicherungen)
- Erdungs- und Potentialausgleich
Funktionsprüfung
Überprüfung der ordnungsgemäßen Funktion der Anlage und Schutzmaßnahmen.
📅 Prüffristen (Richtwerte)
Die Prüffristen richten sich nach Einsatzort, Nutzung und Gefährdungsbeurteilung. Typische Intervalle:
- Büro- und Verwaltungsgebäude: alle 4 Jahre
- Produktionsbereiche: alle 1–2 Jahre
- Baustellen: vor Inbetriebnahme und regelmäßig danach
- Kindergärten / Schulen: alle 1 Jahr (DIN VDE 0100-718)
- Schwimmbäder / Wellnessbereiche: alle 6–12 Monate (DIN VDE 0100-702)
- Wallboxen / Ladeinfrastruktur: alle 12 Monate (DIN VDE 0100-722, DIN EN 61851)
- Nach Änderungen oder Reparaturen: sofortige Prüfung vor Wiederinbetriebnahme
⚖️ Gesetzliche Grundlagen
Die Pflicht zur Prüfung ergibt sich aus:
📘 DGUV Vorschrift 3
§ 5 Abs. 1: Prüfung vor Inbetriebnahme und regelmäßig danach
Nur durch Elektrofachkräfte oder unter deren Aufsicht
🏛️ Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
§ 14 Abs. 1–2: Arbeitsmittel und Anlagen müssen regelmäßig geprüft werden
§ 14 Abs. 7: Nachweis der Prüfung erforderlich
📗 Sozialgesetzbuch VII (SGB VII)
§ 15: Unternehmerpflicht zur Verhütung von Arbeitsunfällen
📐 Technische Normen
DIN VDE 0100-600: Erstprüfung elektrischer Anlagen
DIN VDE 0105-100: Wiederkehrende Prüfungen
TRBS 1201: Technische Regeln zur Durchführung und Dokumentation
📝 Unser Service für Sie
- Durchführung der Prüfung durch zertifizierte Elektrofachkräfte
- Vollständige Dokumentation aller Prüfergebnisse
- Anbringung von Prüfkennzeichnungen
- Erinnerung an Folgetermine
