Anlagenprüfung nach VDE 0100-105 - DGUV V3

Die regelmäßige Prüfung von ortsfesten elektrischen Anlagen ist ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie dient der Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden, dem Schutz Ihrer Sachwerte – und ist gesetzlich vorgeschrieben.

🔍 Was sind ortsfeste elektrische Anlagen?
Ortsfeste elektrische Anlagen sind fest installierte elektrische Einrichtungen, die nicht ohne Weiteres bewegt werden können, z. B.:

  • Verteilerkästen und Schaltschränke
  • Steckdosen und fest verlegte Leitungen
  • Beleuchtungsanlagen
  • Wallboxen und Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge 

⚠️ Warum ist die Prüfung wichtig?

  • Vermeidung von Stromunfällen und Brandgefahren
  • Sicherstellung der Betriebssicherheit
  • Erfüllung gesetzlicher Pflichten
  • Minimierung von Haftungsrisiken

🧪 Was wird geprüft?

Die Prüfung erfolgt in mehreren Schritten:

Sichtprüfung
Kontrolle auf äußere Schäden, z. B. Gehäuse, Leitungen, Befestigungen.

Messungen

  • Isolationswiderstand
  • Schleifenimpedanz
  • Auslösen von Schutzorganen (FI/RCD, Sicherungen)
  • Erdungs- und Potentialausgleich

Funktionsprüfung
Überprüfung der ordnungsgemäßen Funktion der Anlage und Schutzmaßnahmen.

📅 Prüffristen (Richtwerte)
Die Prüffristen richten sich nach Einsatzort, Nutzung und Gefährdungsbeurteilung. Typische Intervalle:

  • Büro- und Verwaltungsgebäude: alle 4 Jahre
  • Produktionsbereiche: alle 1–2 Jahre
  • Baustellen: vor Inbetriebnahme und regelmäßig danach
  • Kindergärten / Schulen: alle 1 Jahr (DIN VDE 0100-718)
  • Schwimmbäder / Wellnessbereiche: alle 6–12 Monate (DIN VDE 0100-702)
  • Wallboxen / Ladeinfrastruktur: alle 12 Monate (DIN VDE 0100-722, DIN EN 61851)
  • Nach Änderungen oder Reparaturen: sofortige Prüfung vor Wiederinbetriebnahme

⚖️ Gesetzliche Grundlagen

Die Pflicht zur Prüfung ergibt sich aus:

📘 DGUV Vorschrift 3
§ 5 Abs. 1: Prüfung vor Inbetriebnahme und regelmäßig danach
Nur durch Elektrofachkräfte oder unter deren Aufsicht

🏛️ Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
§ 14 Abs. 1–2: Arbeitsmittel und Anlagen müssen regelmäßig geprüft werden
§ 14 Abs. 7: Nachweis der Prüfung erforderlich

📗 Sozialgesetzbuch VII (SGB VII)
§ 15: Unternehmerpflicht zur Verhütung von Arbeitsunfällen

📐 Technische Normen
DIN VDE 0100-600: Erstprüfung elektrischer Anlagen
DIN VDE 0105-100: Wiederkehrende Prüfungen
TRBS 1201: Technische Regeln zur Durchführung und Dokumentation

📝 Unser Service für Sie

  • Durchführung der Prüfung durch zertifizierte Elektrofachkräfte
  • Vollständige Dokumentation aller Prüfergebnisse
  • Anbringung von Prüfkennzeichnungen
  • Erinnerung an Folgetermine

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